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Staaten und Völker nach dem Weltkrieg

Bibliografische Daten

fullscreen: Staaten und Völker nach dem Weltkrieg

Strukturtyp:
Monografie
Sammlung:
Sonstige gemeinfreie Werke
Autor:
Grothe, Hugo
Titel:
Staaten und Völker nach dem Weltkrieg
Untertitel:
ein Nachschlagebuch auf politisch-geographischer Grundlage mit besonderer Berücksichtigung des Grenz- und Auslandsdeutschtums
Beteiligte Personen:
Grothe, Hugo
Publikationsort:
Heidelberg
Veröffentlichungsjahr:
1922
Verlag:
Verlag Willy Ehrig
Größe der Vorlage:
VIII, 280 Seiten

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Signatur:
Ge 135
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=1793863849

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
[P]

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Staaten und Völker nach dem Weltkrieg
  • Einband
  • Titelseite
  • Einleitung
  • [A]
  • [B]
  • [C]
  • [D]
  • [E]
  • [F]
  • [G]
  • [H]
  • [J]
  • [I]
  • [J]
  • [K]
  • [L]
  • [M]
  • [N]
  • [O]
  • [P]
  • [R]
  • [S]
  • [T]
  • [U]
  • [V]
  • [W]
  • [Y]
  • [Z]
  • Stichwörter-Verzeichnis
  • Werbung

Volltext

Puflferstaat —. Räterussland 
sollen nach gegenwärtig betonten Forderungen — namentlich, 
da wo das Selbstbestimmungsrecht nicht hat in Geltung treten 
können — die Staatsgrundgesetze Sicherungen bieten. Die En- 
tente hat in den Friedensverträgen solchen Schutz auch fest- 
zulegen versucht (so gegenüber Polen, Südslawien, Großrumä- 
nien, jüngst auch beim Pariser Orientkongreß vom März 1922 
gegenüber der Türkei), allerdings schwerlich mit der Aussicht 
des Erfolgs. In der Praxis wird solcher Schutz meist 
auf dem Papier stehen. 
Pufferstaat. Fin zwischen zwei stärkeren Staaten gelegener 
schwächerer Staat, der von den mächligeren Nachbarstaaten viel- 
fach gebildet ist, um leicht durch kriegerische Verwicklung sich er- 
eignende Zusammenstöße von den eigenen Grenzen abzuhalten. 
Ein solcher Pufferstaat war zwischen Deutschland und Frank- 
reich das alte Burgund, im 17. Jahrhundert das damalige 
Belgien zwischen Holland und Frankreich. In der Gegen- 
wart haben die Pufferstaaten die Gestalt der neutralen Staaten 
(s. d.) erhalten. Das von Deutschland 1916 vorgesehene Polen: 
wäre ebenfalls ein derartiger Pufferstaat geworden, der Schutz 
gegen etwaige spälere neue Angriffe Rußlands bieten. sollte. . Im 
nahen Osten sind Persien und Afghanistan heute Pufferstaaten 
zwischen Räterußland und England. 
Randstaat. Staat, der, mit dem Festlande eines Kontinents 
verwachsen, an einer oder mehreren Seiten seines Gebietes 
das Meer berührt (Holland, Belgien). Man spricht heute auch 
von einem R., wenn es sich um die Aussonderung an der 
Peripherie eines größeren Staatsgebildes gelegener neuen Staaten- 
bildungen handelt (Randstaaten des ehem. Großrußlands). 
Rassenprinzip, d.i. die vom anthropologischen Begriff 
der Rasse entlehnte politische Formel, verwandtschaftlich zusam- 
menhängende Teile größerer Völkerfamilien staatlich oder doch 
zu innerem Zusammenhange und gemeinsamem Handeln nach 
bestimmten Richtlinien zu führen. Die aus dem Rassenprinzip 
sich herleitenden Schlagworte Panslawismus, Pangermanismus, 
Panromanismus sind Geburten eines zu Übertreibungen und 
Überhitzungen neigenden Rassenprinzips, das den gesunden Ge- 
setzen des Nationalstaats widerspricht. 
Räterussland. Das seit Nov. 1917 unter der Räleregierung 
stehende Rußland hat im Weltkriege sämtliche europäische Rand- 
Jandschaften eingebüßt. Mit Weißrußland und der Ukraine sind 
in der Form der Autonomie die politischen Verbindungen auf- 
recht erhalten. Weißrußland (Gebiet von Bialystok, Bjelsk, Brest- 
Litowsk, Wolhynien, soweit es nicht an Polen fiel) dürfte 40— 
50900 akm mit 3 Mill. Einw., die Ukraine (s. dort) 500000 
gkm mit annähernd 30 Mill. Einwohnern umfassen. Trotz solcher 
190
	        

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Grothe, Hugo. Staaten Und Völker Nach Dem Weltkrieg. Verlag Willy Ehrig, 1922.
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