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Das Privatrecht der Farbigen in den deutschen Schutzgebieten

Bibliografische Daten

fullscreen: Das Privatrecht der Farbigen in den deutschen Schutzgebieten

Monografie

Strukturtyp:
Monografie
Sammlung:
Kolonialismus
Titel:
Das Privatrecht der Farbigen in den deutschen Schutzgebieten
Publikationsort:
Münster
Veröffentlichungsjahr:
1913
Verleger:
Westfälische Vereinsdruckerei
Größe der Vorlage:
VI, 52 S.
Signatur:
Kw D k II 8
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=1780948263

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
1. Das Privatrecht

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
4. Allgemeines

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Das Privatrecht der Farbigen in den deutschen Schutzgebieten
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Literaturverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • 1. Die Aufgabe
  • 2. Begriff der Farbigen
  • 3. Die Rechtsetzungsbefugnis auf dem Gebiet der Farbigenrechtspflege
  • 1. Das Privatrecht
  • 4. Allgemeines
  • 5. A. Personenrecht
  • 6. B. Das Vermögensrecht (Forderungs- und Sachenrecht)
  • I. Forderungsrecht
  • II. Immobiliarsachenrecht
  • Lebenslauf

Volltext

Erster Abschnitt. 
Das Privatrecht. 
S 4. Allgemeines. 
Das Privatrecht der Farbigen läßt sich nach unseren 
Begriffen in Personenrecht, Vermögensrecht (Forderungs- 
und Sachenrecht), Familienrecht und Erbrecht einteilen. Die 
beiden lezterwähnten Bereiche kommen für eine Einwirkung 
von deutscher Seite nicht so in Betracht, wie das Gebiet des 
Bersonenrechts, wo es gilt, die mit europäischen Kultur- 
anschauungen unvereinbaren Sfktlavereiverhältnisse zu be- 
seitigen, und wie dasjenige des Bermögensrechts, wo der 
Farbige sehr häufig in Beziehung zu den Weißen kommt 
und die Notwendigkeit hervortritt, für ein gedeihliches Zu- 
sammenleben zwischen Weißen und Eingeborenen Sorge zu 
tragen. 
8 5. A. Das Personenret.*) 
Im Personenrecht der Eingeborenen unjerer afrika- 
nischen Kolonien, außer Südwestafrika,*) fand sich als 
ein Institut, das deutsche Eingriffe herausforderte, die 
Sklaverei vor. Die Beseitigung derselben liegt ebensosehr 
im Interesse einer gedeihlichen Entwieklung unserer Ko- 
lonien, wie sie aus rein humanitären Gesichtspunkten 
2) Literatur: 
von Hoffmann: Einführung in das deutsche Kolonialrecht. 1911. 
S. 144 ff. 
Karstedt: Beiträge zur Praxis der Eingeborenenrechtsprechung in 
Deutsc<h-Ostafrika. Daressalam 1912. S. 99 ff. 
Reins<: Colonial Administration. New York 1905. S. 381 ff. 
2?) Wandres im ZKKK. 1910, S. 278.
	        

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Das Privatrecht Der Farbigen in Den Deutschen Schutzgebieten. Westfälische Vereinsdruckerei, 1913.
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