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Koloniale und politische Aufsätze und Reden

Bibliografische Daten

fullscreen: Koloniale und politische Aufsätze und Reden

Monografie

Strukturtyp:
Monografie
Sammlung:
Deutsche Bevölkerungsgruppen im Ausland
Autor:
Schmied-Kowarzik, Walther
Titel:
Ein Weltbund des Deutschtums
Untertitel:
Die Gegenwartsaufgabe einer Weltpolitik deutscher Kultur
Publikationsort:
Leipzig
Veröffentlichungsjahr:
1917
Verlag:
Weicher
Größe der Vorlage:
IV, 38 S.
Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Signatur:
AD m 58
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=135597531X

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
III. Der völkische Wert

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
5. Das Volksbildungswesen

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Koloniale und politische Aufsätze und Reden
  • Titelseite
  • Vorrede
  • Inhaltsverzeichnis
  • 1. Eingabe an den Reichskanzler (v. Caprivi) in Sachen der Errichtung einer englischen Gesellschaft zum zwecke des Ankaufs der Besitzungen der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika
  • 2. Die Beschaffung von Geldmitteln für unsere Kolonien
  • 3. Buren und Uitlanders
  • 4. Beamtenregierung oder Selbstverwaltung in den Kolonien
  • 5. Die Ausbildung der Kolonialbeamten
  • 6. Unsere Kolonien und die Presse
  • 7. Gelderwerb in den Kolonien
  • 8. Über der Gewinnbeteiligung der Regierung bei Kolonialgesellschaften
  • 9. Das wirtschaftliche Wesen der Genussscheine
  • 10. Flotte und Kolonien
  • 11. Mein koloniales System
  • 12. Die Auswanderung und unsere Kolonien
  • 13. Volksvermögen, Flotte und Kolonien
  • 14. Staatsverwaltung und Privatunternehmungen in unseren Kolonien
  • 15. Privatunternehmungen in unseren Kolonien
  • 16. Konservative Weltanschauung
  • 17. Abgeordneten-Diäten
  • 18. Aus der Verteidigung des Dr. Carl Peters
  • 19. Eine deutsche Kolonialbank
  • Werbung

Volltext

3. Buren und Uitlanders. ; 
gestaltete die Verwaltung im Anschluß an die stetig sjic< ent- 
wikelnde Goldindustrie unter vernünftiger Wahrung ihrer eigenen Inter- 
essen aus. Während sie aber den Cinwanderern den Erwerb ermöglichte, 
und erleichterte, so daß im Laufe von zehn Jahren dur den Minen- 
betrieb im TranS3vaal direkt und indirekt mehrere Milliarden Mark er- 
worben und aus dem Lande gegangen sind, behielt sich die Burenregierung 
da38 Recht der Alleinherrschaft der Buren in allen öffentlichen Dingen 
vor und traf Bestimmungen, durc< welche allen Nichtburen die Teilnahme 
am öffentlichen Leben entzogen wurde. 
Daß jedes Staatswesen, gesc<hweige ein sfol<hes, welches einer 19 
außergewöhnlichen Entwickelung ausgeseßt war und ist, wie die Süd- 
afrikanische Republik, berechtigt erscheint, Vorkehrungen für die Erhal- 
tung seiner Selbständigkeit zu treffen, kann weder nac< dem Völkerrechte, 
noch könnte e3 aus einem Gesichtspunkte der Völkermoral, wenn es solc<e 
gäbe, bezweifelt werden. Nur gegenüber sog. wilden Völkerschaften hat 
si die Anschauung herausgebildet, daß ihre Unterdrü>ung aus dem 
Rete der vorrückenden Zivilisation heraus statthaft erscheint, daß die- 
jelben gewissermaßen demjenigen zivilisierten Volke anheimfallen, welches 
sie in sein Machtbereich einbezieht. Die Südafrikanische Republik aber 
ist ein moderne8 Staatswesen; ob seine Verfassung mehr derjenigen Eng- 
land8 oder Meklenburgs ähnlich gestaltet scheint, ist lediglich eine innere 
Frage, in-welc<he völkerrechtlich keinem anderen Staate eine Einmischung 
zusteht. 
Die erste und oberste Aufgabe jeder Verfassung aber ist, dafür zu 
sorgen, daß die Selbständigkeit des eigenen Staatswesens erhalten werde, 
d. h., daß das Land dem Volkstume, dem Volke, welches den Staat 
bildet, bewahrt bleibe. 
An diesem Rechte und dieser Aufgabe des Staates hat die moderne 
Verkehr3- und Zuzugs8freiheit nichts geändert. Mächtige Reiche bedürfen 
dazu keiner besonderen Mittel; die große Zahl der eingeborenen Bevöl- 
kerung sichert das Volk gegen innere Annexion dur< Einwanderung 
Fremder. Anders bei Staaten mit geringer Volk8zahl. Wenn diese ihr 
Land der Einwanderung öffnen, so handeln sie unbedacht, ja, sie begehen 
einen Frevel -an ihrem Volkstume, wenn sie sic nicht dagegen shüßen, 
daß: in ihrem» Lande Frenide die öffentliche Macht gewinnen können. 
 Da38 kann: nur dadurc< geschehen, daß den Eingewanderten die 
politischen Rechte der Bürger so lange nicht gewährt werden, bi3 sie durch 
Gewöhnung und Anpassung Volks8genossen geworden sind. Nur ein Not- 
behelf ist e8, wenn man das Aufgeben der bisherigen Staats3- 
anigehörigkeit und einen längeren Aufenthalt im Lande als. genügend zu- 
gesteht. Das innere, das natürliche Recht jeden Volkes ist es, sein Volks- 
tum rein zu bewahren und sich zu versichern, daß :der Eingewanderte
	        

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Zitierempfehlung

Scharlach, ...... Koloniale Und Politische Aufsätze Und Reden. Mittler, 1903.
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