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Leobschützer Heimatbrief (1958)

Bibliographic data

Structure type:
Periodical
Collection:
Oberschlesische Heimatblätter ab 1949
Title:
Leobschützer Heimatbrief
Publicationplace:
München
Year publish:
1949
Publisher:
Leobschützer Heimatverl. Klink
Ausgabebezeichnung:
[Electronic ed.]
Physikalischer Standort:
Bibliothek der Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen
Persistente Url:
http://www.digishelf.de/piresolver?id=012780200
Structure type:
Periodical volume
Collection:
Oberschlesische Heimatblätter ab 1949
Title:
Leobschützer Heimatbrief
Volume count:
1958
Publicationplace:
München
Year publish:
1949
Publisher:
Leobschützer Heimatverl. Klink
Ausgabebezeichnung:
[Electronic ed.]
Physikalischer Standort:
Bibliothek der Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen
Shelfmark:
Z 429
Persistente Url:
http://www.digishelf.de/piresolver?id=012780200_1958
Structure type:
Periodical issue
Collection:
Oberschlesische Heimatblätter ab 1949
Title:
Juli/August 1958
Volume count:
7/8

Contents

  • Leobschützer Heimatbrief
    • -
    • -
  • Leobschützer Heimatbrief (1958)
    • 1
  • Januar 1958 (1)
    • 1
  • Februar 1958 (2)
    • 1
  • März 1958 (3)
    • 1
  • April 1958 (4)
    • 1
  • Mai 1958 (5)
    • 1
  • Juni 1958 (6)
    • 1
  • Juli/August 1958 (7/8)
    • 1
  • September 1958 (9)
    • 1
  • Oktober 1958 (10)
    • 1
  • November 1958 (11)
    • 1
  • Dezember 1958 (12)
    • 1

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Full text


Leobfchüßer Heimatbrief
Mitteilungsblatt für Stadt und Kreis Leobschütz
/
uli/August
München
1958
Peobfchlüß und der Meichsfreihert vom Stein
Von Joachim Christian
Am 26. Oktober 1957 gedachte die große Öffentlichkeit
ınläßlich seines zweihundertsten Geburtstages in Dank-
»arkeit des bedeutenden preußischen Staatsministers Hein-
ich Friedrich Karl Reichsfreiherrn vom und zum Stein,
des verdienstvollen Befreiers unfreier Bauernschaft vom
harten und lästigen Frondienst, des mutigen Begründers
moderner Selbstverwaltung durch Reorganisation der er-
;tärrten Staatsbürokratie und unzulänglichen Städteord-
ıung, des unermüdlichen Verfechters nationaler Einheit.
Karl Reichsfreiherr vom Stein erblickte am 26. Okto-
3er 1757 auf Schloß Nassau an der Lahn als der hoff-
ıungsvolle Sohn des kurmainzischen Rats und Kammer-
ıerrn Karl Philipp Reichsfreiherrn vom und zum Stein
ınd seiner Gemahlin Henriette Karoline, geborene Lang-
werth von Simmern, ‚das Licht der Welt.
Obiger Gedenktag war Anlaß zur Nachforschung, ob
jich nicht ähnlich wie bei dem oberschlesischen Dichter
‚oseph Freiherrn von Eichendorff (vgl. „Leobschützer
Heimatbrief‘“ August-Heft 1957, Seite 8) auch bei der für
len deutschen Osten doch so schicksalhaften Persönlichkeit
des Freiherrn vom Stein Spuren aufdecken ließen, die ir-
zendwelche Beziehungen zu Leobschütz erkennen ließen.
Eine solche Spur fand sich schließlich in einer sehr
nstruktiven Darstellung, die von einer mehr allgemeinen
Jarstellung und Wertung der staatsmännischen Leistungen
5teins absieht, dafür aber mit aufschlußreichen, zumeist
nel zu wenig. bekannten Einzelheiten aufwartet.
Professor Alfons Perlick (Dortmund-Gartenstadt) hat
je unter dem Titel „Freiherr vom Stein in Schlesien‘ in
der vom Kulturwerk Schlesien (Würzburg) getragenen
Vierteljahresschrift für Kunst, Wissenschaft und Volks-
um „SCHLESIEN‘* veröffentlicht (1957, Jahrgang Il.
deft 3, Seite 156—175). ;
Für unser spezielles Interesse sind die Jahre 1809—1812
von Bedeutung, die Steins Flucht aus Deutschland und
‚einen vorübergehenden Aufenthalt im Böhmischen ein-
‚chließen. Professor Perlicks Hinweis ist in diese Jahre
#nzuordnen.
Zum Verständnis der prekären Situation des Reichs-
freiherrn vom Stein bedarf es dieser Vorgeschichte:
In seinem Armeebefehl vom 16. Dezember 1809 hatte
Napoleon, der Kaiser der Franzosen, den Reichsfreiherrn
den ‚,besagten Stein‘) zum Feind Frankreichs sowie des
Aheinbundes erklärt und seine Verhaftung angeordnet.
Die durch den Korsen heraufbeschworenen militäri-
‚chen und politischen Verhältnisse zwangen ‚schließlich den
Reichsfreiherrn vom Stein, ins Exil zu gehen.
Am 13. Januar 1810 überschritt Stein in Begleitung des
n Neudorf in der Reichenbacher Gegend ansässigen Gra-
en Geßler als geächteter und um seine persönliche Si-
;herheit bangender Mann nach mancherlei Umwegen und
rrfahrten über das böhmische Gebirge die deutsche Grenze.
Teichmann, Vikar
Von seinem vorläufigen Wohnsitz Brünn aus versuchte
ler Reichsfreiherr, nunmehr heimat- und staatenlos, ohne
rgendwelche Macht, bar jeden Amtes, ein Flüchtling und
Smigrant, mit schlesischen Getreuen Verbindung aufzuneh-
nen, um verständlicherweise zunächst seine schwierig ge-
agerten privaten Verhältnisse zu ordnen. „Merkel, da-
2als noch Kriegs- und Domänenrat, später Öberpräsident,
oll veranlassen, daß ihm eine Geldsumme durch J oseph
>ohlin Leobschütz über Troppau zugestellt werde‘
1. a. O., Seite 170).
Hier nun findet sich die gesuchte Verbindung des Reichs-
reiherrn vom und zum Stein mit Leobschütz!
Sie ist verbürgt und quellenmäßig belegt bei Erich
3otzenhart: „Freiherr vom Stein — Briefwechsel, Denk-
‚chriften und Aufzeichnungen‘ (Band III, Seite 151).
Uns interessiert: wer war dieser Joseph Pohl?
Der Aufsatz von Professor Perlick enthält darüber kei-
ıerlei Angaben. Aber er kann kein unmaßgeblicher Mann
zewesen sein!
Wir werden ihm sogleich in gänzlich anderem Zusam-
nenhang begegnen und erfreulicherweise dabei sein „In-
cognito‘* aufhellen können.
Durch seine unter der Mitwirkung des Königsberger Po-
izeidirektors Frey entworfene Städteordnung vom 19. No-
ember 1808 nahm der Reichsfreiherr vom Stein ijinso-
ern auch mittelbaren Einfluß auf die Geschicke der
;tadt Leobschütz, als seine neue Ordnung ebenfalls in
hrem Bereich mit Wirkung vom 9. Juni 1809 geltendes
techt wurde.
Dieses Reformwerk Steins hob die in Schlesien durch
?riedrich den Großen eingeführte, in den alten preußi-
chen Provinzen bereits seit 1719 bestehende Königliche
/erwaltung auf und begründete in den Städten die kommu-
ıale Selbstverwaltung und das Selbstbestimmungsrecht der
3ürgerschaft bei der Regelung ihrer höchsteigenen Be-
lürfnisse und Anliegen unter gleichzeitiger scharfer Tren-
ıung zwischen staatlichen und städtischen Angelegenhei-
en. Zwar hielt die neue Städteordnung an einer staat-
ichen Oberaufsicht fest, aber die Stadtverordneten in
hrer Gesamtheit kontrollierten fortab die Verwaltung
ıller Zweige ihres Gemeinwesens.
Die Stadtverordneten wurden nun nicht mehr von den
jünften oder anderen Korporationen, sondern von allen
vahlberechtigten Bürgern gewählt. Darunter verstand man
stzt alle männlichen Bürger, die Grundeigentum oder ein
äinkommen über 150 bzw. in größeren Städten über 200
"aler jährlich besaßen. In einer Zeit, in der es selbst-
erständlich war, daß nur eine bestimmte Position, ver-
‚unden mit einem bestimmten Vermögen, die Berechtigung
‚ur Ausübung politischer Rechte gab, kam diese Neu-
ogelung einer durchaus schon demokratisch anmuten-
len Ausweitung des Wahlrechtes nahe.

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