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Bote aus dem Bieletal (1968)

Bibliografische Daten

fullscreen: Bote aus dem Bieletal (1968)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Oberschlesische Heimatblätter ab 1949
Titel:
Bote aus dem Bieletal
Untertitel:
Ziegenhalser Stadtblatt in d. Fremde
Publikationsort:
Gaggenau
Veröffentlichungsjahr:
1954
Verlag:
Torzewski

Physikalischer Standort:
Bibliothek der Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=012125091
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Oberschlesische Heimatblätter ab 1949
Titel:
Bote aus dem Bieletal
Untertitel:
Ziegenhalser Stadtblatt in d. Fremde
Band, Heft, Nummer:
1968
Publikationsort:
Gaggenau
Veröffentlichungsjahr:
1954
Verlag:
Torzewski

Physikalischer Standort:
Bibliothek der Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen
Signatur:
M 101
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=012125091_1968

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Februar 1968
Band, Heft, Nummer:
2

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bote aus dem Bieletal
  • Bote aus dem Bieletal (1968)
  • Januar 1968 (1)
  • Februar 1968 (2)
  • März 1968 (3)
  • April 1968 (4)
  • Mai 1968 (5)
  • Juni 1968 (6)
  • Juli 1968 (7)
  • August 1968 (8)
  • September 1968 (9)
  • Oktober 1968 (10)
  • November 1968 (11)
  • Dezember 1968 (12)

Volltext

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Bote aus dem Bieletal 
(Siegenhalfer Stadtblatt in der fremde) 
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Folge 2/Februar 1968 
Was eine alte Handwerkssatzung erzählt 
Von Ziegenhalser Zichnern und Leinewebern 
ım Jahrgang 1939 des in unserem Ver- diese Urkunde ausgefertigt in Breslau am 
lage erschienenen „Gernzlandkalenders” 2.März 1666 und eigenhändig vom Bischof 
brachten wir die Satzung der „Zichner Sebastian unterschrieben. Er hat die alte 
und Leineweber der Stadt Ziegenhals“, Satzung mit dem kirchlichen Segen ver- 
3egeben zu Bresiaw, den 23, May 1612. sehen, sie erneuert und bestätigt, damit 
ın wunderbar verschnörkelter Schrift be- auch die Zichner und Leinweber, wie alle 
yann sie mit der für damalige Zeiten ı1nderen Handwerker in seinem Bistum, in 
charakteristischen Vorrede: Jeordneter Weise zum Erwerb ihrer Nah- 
„Wir Sebastian Von- Gottes Gnaden ung gelangen sollten. Wie weiter aus 
3ischoff Zu Bresslaw, Röm: Kayl: Maytt: ler Vorrede hervSnenh hat Bischof Seba- 
Zath Vndt Oberhauptmanschattsverwal- tian sie sogar wörtlich mit allen „Klauseln 
her im Hertzogthumb Ober- Vndt Nie- nd Punkten“ übernommen, ein Zeichen 
derSchlesien, Vrkunden hiemit Vor jafür, daß er sie noch für gut und trotz 
Männiglichen, Welchergestalt Vnß Vn- er 54 Jahre Zwischenraum noch für un- 
sere Vnterthanen Vnd Liebe getrewe die Dedingt zuverlässig hielt, 
Meister der Zichner Vnd Leinweber un- Es folgen nun 22 Punkte, die im einzel- 
serer Stadt Ziegenhalß VnterthänigVor 1en die Gebote und Verbote für Meister, 
bringen laßen, daß Von Vnserem Hoch- eselle und Lehrling des Leinweberhand- 
geehrtisten Vorfahr Ertzherizog Carolo werks_ aufzählen, . 
Jlorwürdigstem Andenkens, Ihnen ge- „Zum Ersten, Welcher bey ihnen 
wisse Handtwercks articul sub dato Meister werden wiel, soll mit‘ einer ge- 
Neyß den 23. May 1612 Verliehen wor- yaißen Heurath Versehen sein, einer 
den, mit gehorsamber bitt, geruheten Jungfrawen oder wittib so einer ehr- 
dieselbe in allen ihren Clausuln Vnd chen SSbu ist‘, . 
Puncten gnädig zu Vernewern Vnd zu 4 we ker aa sahen also die ehrsamen 
bestettigen; Wann wir um bemelten Zich“ areT Hei arauf, Silzt KanSS ‚Meisters 
nern und Leinwebern in Ziegenhalß, wie en PS St A RückA m en, sie sollte 
anderen Handtwerckern im Bißthumb zu 7? 9 Farm Bild ückhalt für Handwerk 
aufnehmen ihrer Nahrung gern verholfen 7" ZU 18 KR ae Soll . 
sehen wolten; Alß haben Wir folgende 8 Ko d % Rn N, So Bel g68- 
”schordnung,. damit. „sie, ihrer. ‚Erben vi S un Be seiner e rlichen ge- 
Yndt nachkommen sich deren zu ge- J0ß Vndt EUREN Het gieichen, 
orauchen. Vnd wider allen schädlichen ah ST an hen fer TA Ko 
eintrag der Pfuscher Umb soviel mehr 9 ON den irel VOrRV a %l om- 
geschützet werden mögen, nach wohl Va SL em VMTSL VOr- Mndct auflegen 
; ST. . ndt Vier Jahr ein geselle sein, auch 
/orgehabtem Rath gnädig confirmiret, zZ Jah h einander Y. dert 
Vernewert Vnd bestettigt, wie wir dann haben En Ma Safare % h ab fe 
selbte haft dieses ers rstlichen hen“. S5 Meisters Sohn debglei- 
"riesters hernach geschriebener maßen Ein ordentlicher Meister mußte also 
Ynd nsstall Vernswern confirmiren und inen guten Leumund und seine ehrliche 
oestettigen. 5eburt nachweisen. Sodann verlangte 
Diese Vorrede besagt also, daß die nan eine dreijährige Lehrzeit bei einem 
Satzung für die Innung der Zichner und nnungsmitgliede, die er bei der Aufnahme 
„einweber bereits im Jahre 1612 gegeben n die Innung nachzuweisen hatte, man 
worden. ist und zwar vom Erzherzog Carl; orderte ferner eine vierjährige Gesellen- 
aus irgend einem Grunde sind nun die eit, und er mußte zwei Jahre hinterein- 
Meister dieser Innung um den Wortlaut ınder gewandert sein, um die Arbeits- 
dieser Satzung gekommen und haben den nethoden und Gepflogenheiten der ande- 
Bischof Sebastian von Breslau gebeten, en Innungen in anderen deutschen 
ihnen eine Abschrift oder eine neue Bauen kennen zu lernen. Das Gesellen- 
Satzung zukommen zu lassen. Es lag ja wandern ist kein Vagabundentum, es ist 
auch der 30jährige Krieg dezwischen, ‚ein Herumstreifen von Tür zu Tür, von 
sodaß die Möglichkeit eines Verlustes der and zu Land, es ist die Forderung nach 
alten Zechordnung leicht eintreten konnte, iner Vervollständigung des Handwerks, 
Vielleicht wollten die Meister auch nur ach der Erlangung einer gewissen Reife 
sine Ernegerung, von kirchlicher Seite her zum Eintritt in den Meisterstand. 
haben. Über die Vorgänge, wie es zu „Zum Dritten, soll ein jeder 
diesem Schriftstück gekommen ist, ist frembder geselle Ein Jahr Lang nach- 
nichts bekannt geworden. Jedenfalls ist einander bey einem Meister ee Mei- 
Jahrgang 15 
;terin Vnverheurath arbeitten, Vndt 
wann er dasselbige Vollbracht, ihme 
solches bey den Eltisten in dem Mittel 
verschreiben lassen darum erlegen drey 
BE Eines Meisters Sohn aber, 
eßgleichen welcher eines Meisters Toch- 
ter oder Meisterin heurathet, sollen deß 
Jahres befreyet sein.“ 
Um die Seßhaftigkeit eines Gesellen zu 
arüfen und seine Fertigkeit im Handwerk, 
n seinem Beruf beurteilen zu können, 
‚erlangte die Satzung, daß er mindestens 
zin Jahr lang bei einem Meister gear- 
veitet hat; setzte dieser Forderung noch 
3ine zweite hinzu: er mußte in diesem 
„Probejahr” unverheiratet bleiben. Die 
Ableistung dieses Probejahres mußte sich 
der Geselle von dem Mittel gegen ein 
Entgelt von drei Groschen beurkunden 
‚assen. Der zweite Teil des dritten Punktes 
ahnt bereits die Forderung nach Vor- 
zechten für die Meistersöhne an. Der 
5ohn eines Meisters, und der, welcher 
aines Meisters Tochter oder eine Meisterin 
1eiraten wollte, war von der Ableistung 
dieses Probejahres befreit. Die Privilegien 
tür die Meistersöhne werden im einzelnen 
durch die ganze Satzung bei den beitref- 
'enden Punkten hervorgehoben, Es ist dies 
aine Forderung, die ihre natürliche Be- 
3aründung darin findet, daß der Meister- 
;tand ein besonderer Stand, eine Gilde 
war, zu der zu gelangen nur unter er- 
;schwerten Bedingungen möglich war. Es 
pricht daraus ein gewisser Stolz dieses 
Standes, Sto.z auf aas Können, daß See 
‚ge, der nicht aus einer Meisterfamilie 
;tammte, erst durch Fleiß und Ausdauer 
jeweisen mußte, . 
„Zum Vierdten, Wann Er nun 
diesem allem ein genügen gethan, soll 
ihme zu keiner andern Quatemberzeit 
alß nur auf Michaelis sich bey den #lti- 
sten anzusagen Vndt ins Mittel einzu- 
werben Vergünstiget werden, darauf ist 
er Einen Thaler zu erlegen schuldig, 
Yndt soll alßdann folgends Quatember 
Weynachten allererst seine Meistertücke 
anfangen zu machen, alß nehmlichen 
Zwantzig Ehlen kleine Leinwanth auß 
dem Zehengebundt, Mehr Viervndt- 
zwantzig Ehlen Handtücher achtschef- 
:ig auß dem Viervndtzwantzig gänger, 
Mehr eine Ziche mit Zweyvndivierzig 
gängen Sechs Viertel breit Vndt Sech- 
zehen Ehlen lang, Vnd sollen die Ge- 
zeuge selber reigen und zvurichten; 
Neben diesen Stücken soll ein Jeder 
{rembder Vndteinheimbischer folgendes 
Quatember ein guft Sieben Viertliches 
Rohr puluerflaschen, Kraut und Lott 
sambt einer Feittenwehr bey dem Vor- 
vndt auflegen, Vnd so ihme eines oder 
mehr stücke Verworfen werden, daßsel-
	        

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Bote Aus Dem Bieletal. Torzewski, 1954.
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