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Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1977)

Bibliografische Daten

fullscreen: Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1977)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Oberschlesische Heimatblätter ab 1949
Titel:
Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt
Untertitel:
Mitteilungsblatt für Familie und Heimatkunde
Publikationsort:
Nürnberg
Veröffentlichungsjahr:
1958
Verlag:
Preußler

Physikalischer Standort:
Bibliothek der Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=010077960
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Oberschlesische Heimatblätter ab 1949
Titel:
Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt
Untertitel:
Mitteilungsblatt für Familie und Heimatkunde
Band, Heft, Nummer:
1977
Publikationsort:
Nürnberg
Veröffentlichungsjahr:
1958
Verlag:
Preußler

Physikalischer Standort:
Bibliothek der Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen
Signatur:
Z 417
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=010077960_1977

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Februar 1977
Band, Heft, Nummer:
2

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt
  • Gleiwitzer - Beuthener - Tarnowitzer Heimatblatt (1977)
  • Januar 1977 (1)
  • Februar 1977 (2)
  • März 1977 (3)
  • April 1977 (4)
  • Mai 1977 (5)
  • Juni 1977 (6)
  • Juli/August 1977 (7/8)
  • September 1977 (9)
  • Oktober 1977 (10)
  • November 1977 (11)
  • Dezember 1977 (12)

Volltext

Schriftleitung: Hanne von Zalewski, 4250 Bottrop, Gerichtsstraße 20, Telefon (02142) 23078 
Quellenverlag Veronika Diwisch, 6450 Hanau 7 — 
Steinheim, PSA Frankfurt (Main) Nr. 1175 19-605 oder 
Giro-Kto. 9035098 bei Bez.-Sparkasse Seligenstadt, 
Suchanfragen sind tunlichst zu richten an: 
Heimatkartei für Gleiwitz - Stadt und Land: Stadtver- 
waltuüung Bottrop (Westfalen), Rathaus. 
Heimatkartei für Beuthen — Stadt und Land: Der 
Heimatkreisbetreuer von Beuthen/OS. in 4350 Reck- 
linghausen,- Rathaus, Sprechstunden Montag bis 
Freitag 9-12 Uhr: 
Heimatkartei Tarnowitz — Stadtverwaltung Bockum- 
Hövel (Westfalen). 
Alle Familien-Nachrichten werden kostenlos (außer 
Anzeigen) aufgenommen. Einsendungen an Schrift- 
leiter erbeten. Bei allen Einsendungen Heimat- 
anschrift (und Straße!) unbedingt angeben. 
Einsendeschluß: Der 28. jeden Monats! 
Es erscheint etwa am 15. jeden Monats. Die viertel- 
jährliche Bezugsgebühr beträgt DM 6,-. 
Auch mit Dauerauftrag können Sie diese Bezugsge- 
bühren überweisen an: 
Hier spricht der Heimatkreisvertrauensmann für Gleiwitz-Stadt 
— stellv. auch für Gleiwitz-Land — 
(P. Jarosch, HKVM, Dammstraße 5, 8300 Landshut) 
Bundessozialgericht entschied: 
Nicht mehr voll Arbeitsfähige können jetzt früher Rente bekommen 
Die Rentenversicherungsträger müssen künftig Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten be- 
willigen, wenn es ihnen bzw. den zuständigen Arbeitsämtern innerhalb eines Jahres nach Stellung 
des Rentenantrags nicht gelingt, dem nicht mehr voll arbeitsfähigen Versicherten einen Arbeitsplatz 
zu vermitteln, den er »mit seinen Kräften und Fähigkeiten noch ausfüllen kann«. Der Arbeitnehmer 
muß die Suche eines geeigneten Teilzeitarbeitsplatzes selbst unterstützen. Das Rehabilitations-Aus- 
gleichsgesetz vom 7. August 1974 hat allerdings den Rentenversicherungsträgern eine stärkere Ver- 
pflichtung als früher auferlegt, bei der beruflichen Rehabilitation einschließlich der Arbeitsplatz- 
beschaffung aktiv mitzuwirken. 
Nach einem am 10. Dezember verkündeten Beschluß des Großen Senats des Bundessozial- 
gerichts in Kassel braucht die Zeit von einem Jahr nicht in allen Fällen abgewartet zu werden, In den 
Fällen, in denen die Arbeitslosenmeldung schon vor Stellung des Rentenantrags erfolgte bzw. dann, 
wenn nach den Erfahrungen der Arbeitsämter und der Rentenversicherungsträger mit aller Wahr- 
scheinlichkeit angenommen werden muß, daß innerhalb eines Jahres ein Teilzeitarbeitsplatz nicht 
gefunden werden kann, ist die Rente nach dem Beschluß des Bundessozialgerichts alsbald zu be- 
willigen. Selbstverständlich müssen die sonstigen Voraussetzungen für einen Rentenanspruch vor- 
liegen. 
Die Begrenzung der »Wartezeit« auf höchstens ein Jahr erschien dem Bundessozialgericht des- 
halb als zumutbar, weil in den meisten Fällen während dieses Zeitraums Arbeitslosenunterstützung 
gezahlt werden dürfte, der nicht mehr voll Arbeitsfähige also nicht mittellos dastünde. 
Der Große Senat des Bundessozialgerichts hatte sich bereits vor sieben Jahren, am 11. Dezember 
1969, mit den gleichen Rechtsfragen beschäftigt. Er war damals zu dem Ergebnis gekommen, daß der 
Arbeitsmarkt erst dann als »verschlossen« gelten konnte und Rente zu bewilligen war, wenn die Zahl 
der in Frage kommenden Teilzeitarbeitsplätze zur Zahl der Interessenten ungünstiger war als 75:100. 
Wenn also bisher bei 100 Interessenten 80 Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung standen und der oder 
die Betreffende keinen Arbeitsplatz bekam, gab es keine Rente. Standen aber nur 70 Teilzeitarbeits- 
plätze zur Verfügung, galt der Arbeitsmarkt als »verschlossen« und war die Rente zu bewilligen. 
Diese Regelung war nicht nur ungerecht, sondern auch undurchführbar, weil den Rentenversiche- 
rungsträgern und den Arbeitsämtern der umfassende Überblick fehlte. Mit dem neuen Beschluß hat 
das Bundessozialgericht diese Vorbedingung für die Rentengewährung fallen gelassen. Es gilt jetzt 
nur noch der Grundsatz, daß bei erfolgloser Suche nach einem Teilzeitarbeitsplatz spätestens ein 
Jahr nach der Stellung des Rentenantrags die Rente gezahlt werden muß. ; 
Nach der alten Rechtsprechung mußte sich ein Versicherter, der zwar nicht mehr voll arbeits- 
fähig war, dem aber noch eine Tätigkeit bis zur halben normalen Arbeitszeit zugemutet werden 
konnte, auf das Arbeitsjahr des gesamten Bundesgebietes verweisen lassen. Er mußte also einen
	        

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