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81. Jahrgang (1944)

Bibliografische Daten

fullscreen: 81. Jahrgang (1944)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
81. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1944
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831281

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 81. Jahrgang (1944)
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

Nr.3334 19.August 1944 HANS A Deutsche Schiffahrtszeitschrift 475 folge seines Motorenger�usches nicht ohne weiteres aus machen kann. Diese Einzelf�lle sollen und m�ssen nat�rlich immer Ausnahmen bleiben. Die Regel ergibt Artikel 16 der SSO. dem man aus der Praxis nur noch hinzuf�gen kann ein gut besetzter Ausguck eine tadellos funktionierende Signalvorrichtung mit entsprechender aufeinanderfolgender Bedienung sowie absolutes Heruntergehen mit der Fahrt geschwindigkeit bei Ann�herung eines anderen Fahrzeuges sind immer noch die besten Helfer um Kollisionen bei Nebel nach M�glichkeit zu vermeiden will man nicht vorziehen so fern sich eine M�glichkeit bietet rechtzeitig den Anker an den Grund zu stecken und den Nebel abzureiten. Diesen literarischen Kniff mu� eine ernsthafte Kritik ab lehnen. Wenn ein Engl�nder Basil Lubbock mit seinen Nitrate clippers einen Dithyrambus auf deutsche Segel schiffe schreibt dann ist nicht einzusehen warum eine An leihe bei denen gemacht wird die die Segelschiffahrt fr�her aufgegeben haben als wir. Ernst R�mer. Nachwuchsprobleme der britischen Handelsmarine Vor einiger Zeit hielt der Leiter der Navigationsschule im University College in Southampton einen Vortrag �ber die Zukunft der Handelsmarine der insofern interessant ist als er das Nachwuchsproblem eingehend er�rterte. Der Red ner wies darauf hin da� die Nachwuchsfrage der Handels So bliebe noch die Frage zu kl�ren wieweit wohl bei einem Kollisionsfalle unter den von Kapit�n Friedemann an gef�hrten Umst�nden denjenigen eine Mitschuld treffen marine ein Problem sei das das gesamte britische Volk an w�rde welcher sein Schiff wenn auch unter Abgabe der daf�r vorgeschriebenen Signale ohne irgendwelche be sondere Ursache es sei denn sich m�glichst selbst keiner Gefahr auszusetzen bei Nebel einfach treiben lie�e. Es w�re w�nschenswert und f�r uns Nautiker bestimmt von gro�em Interesse an dieser Stelle einmal von ma�gebender Seite eine �u�erung zu h�ren. Kapt. W. Richtcr. Unsere Seefahrt im Schrifttum Eine Erwiderung In Heft 2728 Seite 391 der Hansa hat sich ein Herr Ungenannt zu meinem Aufsatz ge�u�ert der unter oben stehendem Titel in Heft 1516 Seite 217 der Hansa erschie nen war. Ich soll mich darin in nicht sehr sachlicher Weise mit dem Buch Kap Sidney Head oder H�lle in sechzig Tagen befa�t mich in Kleinigkeiten verloren und dabei das ..gro�e Ganze aus dem Auge gelassen haben. Und das w�re doch nicht der Sinn einer Kritik. Womit Herr Ungenannt vollkommen recht hat. Eine Kritik die ernst genommen sein will darf nie Selbstzweck sein son dern soll der Sache dienen. Das ist hier unsere Seefahrt. Um diese glaube ich mich freilich in dem in Frage stehenden Aufsatz bem�ht zu haben. Zu den mir gemachten Vorw�rfen stelle ich folgendes fest 1. Ich habe mich gegenst�ndlich nicht mit dem obengenannten Buch das gar nicht erw�hnt wurde sondern mit einer wieder auftauchenden literarischen Er scheinung im seefahrtlichen Schrifttum be sch�ftigt die ich f�r bedenklich hielt. Diese Bedenken habe ich zun�chst mit allgemeinen Betrachtungen verkn�pft und schlie�lich an einem jener B�cher illustriert die mir ins Blickfeld geraten waren. Wenn dabei der Scheinwerfer auf ein gewisses Buch fiel das nun ein verschwiegener Liebhaber unter seine Fittiche nehmen zu m�ssen glaubt so lag das nicht in der publizistischen Absicht sondern in der Eigenart des Buches das sich der kritischen Betrachtung gewisser ma�en von selbst anbot. 2. Auf die sogenannten Kleinigkeiten glaubte ich hin- weisen zu m�ssen weil ich mich in einer Fachzeitschrift zu F a c h genossen �ber Schriften �u�erte die F a c h leute zum Verfasser haben. Wenn ein Seemann einen von Schnars- Alquist gemalten Segler vor sich hat dann sieht er sich das Bild sehr genau daraufhin an ob alles richtig f�hrt. Und der K�nstler Schnars-Alquist hielt es f�r seine k � n s t l e r i s c h e Pflicht seine Dinge so zu malen da� sie auch jeder seem�nnischen Beurteilung standhalten konnten. Wenn also ein Seemann zur Feder greift dann soll es ihm damit genau so ernst sein wie mit einem �ugsplei� in ein Fu�peert oder einen Winschenl�ufer deshalb hat man Joseph Conrad einen Schriftsteller mit Achterdeckschulung genannt. 3. Das gro�e Ganze . Auf das ist es mir in der Tat an gekommen. Nur darauf. Der Schlu� meines schlimmen Auf satzes konnte dar�ber keinen Zweifel lassen. Uns geht es Joch um die d e u t s c h e Seefahrt nicht wahr um ihre gro�e seglerische Vergangenheit mit der wir f�r unseren seefahrtr lichen Fortbestand f�r unsere seefahrtliche Zukunft werben wollen. Es erscheint unlogisch und mu� verstimmen wenn man sich daf�r die grand old time of sail verschreibt also die angels�chsische Segelschiffszeit um damit unserer Jugend die deutschen Leistungen zur See vor Augen zu f�hren. Daran �ndert sich auch nichts wenn man einen Mordskerl von deutschem Steuermann so einen Mann mit 150-PS-B�xen auf einem englischen Klipper fahren l��t. gehe und da� schleunigst Ma�nahmen getroffen werden m�ssen um die Ausbildung von Leuten die zur See gehen wollten zu f�rdern. Es sei unm�glich da� jede Stadt ihre eigene Ausbildungsschule f�r die Handelsmarine habe. Des wegen sollten Schulen in einigen wenigen gro�en Zentren die nicht unbedingt H�fen zu sein brauchten errichtet werden und der Zugang sollte allen offen stehen die die physischen und geistigen Anforderungen dazu mitbr�chten. Der Staat solle volle Verantwortung f�r die Ausbildung der jungen Leute �bernehmen bis sie tats�chlich zur See gehen. Nach Dienstantritt auf dem ersten Schiff solle die Regelung ihrer L�hne des Dienstes der Pension und der Bef�rderung von einem neu zu bildenden und mit staatlichen Vollmachten ver sehenen National Maritime Board �berwacht wer den das von der Regierung mit besonderen Vollmachten aus gestattet werden m�sse und dessen Entscheidungen durch entsprechende Gesetze zu unterbauen seien. Au�erdem solle ein Amt f�r Seeausbildung geschaffen werden das die Verantwortung f�r die Ausbildung des Nachwuchses der Handelsmarine trage. Dieser Stelle solle es obliegen die Nachwuchsausbildung f�r Offiziere und Mannschaften f�r die Handelsmarine zu lenken um nicht mehr und nicht weniger Personal als die Marine jeweils ben�tige zur Ver f�gung zu haben. Dieses Amt m�sse dem Parlament verant wortlich sein. Die finanziellen Mittel sollen zum Teil vom Schatzkanzler und von lokalen Erziehungsbeh�rden auf gebracht werden. Die M�glichkeit freiwilliger Beitr�ge f�r die Reedereien k�nne au�erdem bestehen bleiben. Die Kadetten die als Navigat�re Ingenieure Funker und Zahlmeister f�r die Handelsmarine ausgebildet werden soll ten zwischen 16 und 172 Jahren ihre Ausbildung beginnen. Die Ausbildung auf dem Lande solle mindestens ein Jahr dauern an die sich dann eine drei- bis sechsmonatige See reise auf einem Schulschiff anschlie�en m��te. Das National Maritime Board solle dann die Verbindung zwischen den Reedereien dem Nachwuchs und dem Staat herstellen und darum aus Vertretern der zust�ndigen Regierungsstellen der Schiffahrtsgesellschaften der Organisationen der Handels marine und anderen verwandten Stellen bestehen. Die Voll machten dieser Stelle m��ten umfassend sein. Sie solle dar �ber entscheiden wieviel Kadetten jedes Jahr ausgebildet werden und welches die Mindestanforderungen an die Ka detten sein sollten. Die Regelung der sp�teren Unterbringung der jungen Leute ihr Entgelt ihr Urlaubsanspruch Bef�r derung und Pensionen sollen ebenfalls von dieser Stelle ge regelt werden. Sobald ein Kadett seine Ausbildung beendet hat und auf ein Schiff kommt solle er nicht mehr dem Amt f�r Seeaus bildung sondern dem National Maritime Board unterstehen. Er ist dann als Angestellter einer Reederei zu betrachten wobei diese die Mindestbedingungen an Leistung Unter bringung usw. die vom NMB. gefordert werden erf�llen mu�. Nachdem der Kadett den geforderten Seedienst durch gemacht hat soll er nach einem kurzen Kursus in einer der Navigationsschulen die von den lokalen Erziehungsbeh�rden geleitet werden sein erstes Examen ablegen. Es ist nicht beabsichtigt da� staatliche Stellen in die Befugnisse der lokalen Schulen eingreifen sondern sie sollen nur deren M�glichkeiten erweitern. Jede Ausbildung bevor der Kadett zur See geht soll allerdings ausschlie�lich dem Amt f�r Seeausbildung �berlassen bleiben. Die Navigationsschulen sollen jedoch die Aufgabe �bernehmen die Weiterbildung f�r die h�heren Stellen nach der Anfangsausbildung zu �ber nehmen. Die Pr�fungen selbst m�ssen neu gestaltet werden. Es sei ratsam die Pr�fungen der Kontrolle des National

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