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44. Jahrgang (1907)

Bibliografische Daten

fullscreen: 44. Jahrgang (1907)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-480
Titel:
44. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1907

Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831244

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Januar
Band, Heft, Nummer:
1

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 44. Jahrgang (1907)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

44. Jahrg. H A N S A . Deutsche nautische Zeitschrift. 8 bef�rwortet hei sich bietender Gelegenheit eine diesbez�gliche Bestimmung in die Seemannsordnuiig aufzunehmen. Als an -ich berechtigt m�ssen wir es anerkennen wenn die Konsuln Bedenken tragen in Fallen in denen ihre bisherige Reederei nach der Seeiuannsordnung zu freier R�ckbef�rderung der Bundesrats erhalten hat wird dieKasse mitdem n�chsten Leute verpflichtet ist auf Grund des Heimscl.affungsgesetzes . ine unbeteiligte Reederei z u dereit Mitnahme gegen eine un- gen�gende Verg�tung zu veranlassen. Diese Bedenken ent- sprechen aher nicht dem geltenden tiesetze. W i r haben seiner- zeit bef�rwortet im Ileiinschaffungsgesetze derjenigen Reederei welche die R�ckbef�rderung ausf�hrt gegen die Reederei welche zu derselben verpflichtet ist. einen Anspruch auf den Unter- schied zwischen dem gesetzm��igen K�ckbcf�rderungsreise und dem gew�hnlichen lberfahrtsjircise zuzustechen. Kino derartige Bestimmung w�rde die Konsuln mancher Schwierig- keiten und Zweifel �berheben. Wenn endlich in dem vor- erw�hnten Bericht ger�gt wurde da� es auch auf deutschen Schiffen in der ostasiatischen Fahrt vorkomme dal chinesische Mannschaften m it den weilten zusammen oder doch ohne gen�gende Trennung untergebracht werden so halten auch wir solches f�r unzul�ssig. Der Krla� einer diesbez�glichen Vorschrift scheint uns aber nicht erforderlich da die Bekannt- machung �ber die Logisr�ume usw. vom 2. Juli 1903 gegen derartige Mi�br�uche gen�gende Handhaben bietet w�hrend andererseits eine starre Verordnung bei der Schwierigkeit allen Verh�ltnissen des praktischen Lebens geb�hrend Rechnung zu tragen leicht z u Untr�glichkeiten f�hren k�nnte. Konsulatsgeb�hren. Lebhafte Klagen werden nach wie or �ber die hohen konsularischen Mcldegeh�hien erhoben wir k�nnen nur immer wieder die Bitte aussprechen da� diese empfindliche Belastung-der deutschen Reederei endlich beseitigt werden m�ge. Jahre in Wirksamkeit treten. Westertill-Feuerschiff. Auf Anlegung der B�rgerschaft ist hamburgischerseits auf der Westertill-Untiefe zwischen dem Au�enweser- und dem Elbe-Feuerschiff eine Heulboje ausgelegt worden. Die kostspielige Auslegung einen Feuer- schiffes hatte d e r Senat nicht f � r unbedingt erforderlich gehalten. Inzwischen ist aber von manchen Kapit�nen be- richtet worden d a � die Heulboje bei ung�nstigem Winde nicht weit genug h�rbar und eine Verwechslung mit der Jade- Hculbojo m�glich sei. W i r hoffen daher da� einem Ersuchen des Deutschen Nautischen V ereins entsprechend Hamburg und Preu�en sieh wegen der Auslegung des Feuerschiffes verst�ndigen werden das f�r die Sicherheit der Schiffahrt nach der Elbe und dem Nord -Ostsee -Kanal entschieden w�nschenswert ist. Lotsenordnung. Hie i m Oktober v. .1. vom Senat d e r B�rgerschaft vorgelegte von uns bef�rwortete und von Preu�en genehmigte Lotsenordnung f�r die Untereibe ist vom b�rger- schaftlichon Ausschu� der zu ihrer Pr�fung eingesetzt ist noch immer nicht erledigt worden. Diese Verz�gerung ist im hohen Grade bedauerlich da �ber die �berm��ige H�he des von d e n Lotsen einseitig festgesetzten d e r Schiffahrt auf- gezwungenen Tarifs lebhaft geklagt wird undseine Herab- setzung aufein angemessenes auch mit dem Einkommen der Schiffsoffiziere in �bereinstimmung stehendes Ma� u m so mehr erschwert wird je l�nger jener Tarif in Kraft ist. Die in endeten Punkten a n d e r V orlage gemachten Ausstellungen sind demgegen�ber von untergeordneter Bedeutung und w ir Hinterbliebenenf�rsorge. Nach jahrelangen Er�rterungen ist es gelungen durch Schaffung einer K�rsorge f�r die glauben da� ihre Er�rterung zweckm��iger biszu der nach Hinterbliebenen der an Kiankheiten verstorbenen Seeleute drei Jahren vorgesehenen Revision des Tarifs verschoben der sozialpolitischen Versicherung im Schiffahrtsgewerbe den w�rde da die dann vorliegenden Erfahrungen ein sicheres Schlu�stein einzuf�gen. Nachdem das unter t�tiger Mit- Urteil gestatten. wirkung des Reiehsversiclieruiigs-Amts aufgestellte Statut der Punkt l Handbuch f�r die deutsche Handelsmarine ist aufS. CICa. Jahrgang 1906 erw�hnt. Die beiden nachstehenden Punkte Lage der Segelschiff- fahrt und Heranziehung der Bev�lkerung der friesischen Inseln zum Seemannsberuf sind auf s. GO� Jahrgang 1900 besprochen Amtliche Liste der deutschen Seeschiffe mit Unter- scheidungssignalen. Zu dieser Frage haben sich weiter noch ge�u�ert Der Nautische Verein in Rostock Die Erweiterung der amtlichen Liste der Schiffe durch ein nach den Schiffsuanien alphabetisch geordnetes Ver- zeichnis kann empfohlen werden. Der Nautische Verein in L�beck Der Nautische Verein in L�beck istderAnsicht da� sich die Herstellung einer zweiten Abteilung der amtlichen Liste nach Schiffsuanien alphabetisch geordnet empfehlen w�rde er glaubt nicht da� der etwas h�here Preis des W erkes einen geringeren Absatz veranlassen wird. Die Handelskammer f�rdas Herzogtum Oldenburg Wir sind zu der �berzeugung gekommen da� der angeregten Erweiterung der Amtlichen Liste in nautischen Kreisen ein besonderer Wert nicht beigelegt wird m�chten iedoch die Erweiterung empfehlen falls sie sich ohne er- bebliche Verteuerung des Buches durchf�hren l��t weil sie immerhin in einzelnen F�llen von Nutzen sein kann. Gew�hrung von Reichspr�mien f�r Binnenschleppen von Wracks. Der Nautische Verein in L�beck schreibt hierzu Hiermit wird eine Frage angeschnitten die von gro�er Bedeutung ist. Wie in Geestem�nde F�lle vorgekommen sind da� ein bergendes Schiff f�r die aufgewandten M�hen und Anstrengungen keinen Pfennig bekommen hat so ist es auch .. Ii. einem L�becker Dampfer ergangen das geborgene Fahrzeug hatte einen so geringen Wert da� fin- den Berger nichts �brig blieb und so mu�te sich der Bergende mit dem Bewu�tsein zufrieden geben im Interesse der Schiffahrt ein gutes Werk getan zu haben. E r hatte noch Unkosten und bare Auslagen obendrein mu�te Lotsen gelder bezahlen usw. Ein zweites Mal wird ein Kapit�n nicht selten Bedenken haben f�r das Allgemeinwohl sich derartigen M�hen und Lasten ohne Anspruch auf Entsch�digung auf Invaliden- Witwen- und Waisen-Versicherungskas.se der See-Berufsgenossenschaft von der Genossensehaftsversammlung und darauf in einer Er�rterung m it Vertretern der Ver- sicherten einstimmig gebilligt war und die Genehmigung des Deutscher Nautischer Verein. Siebentes Rundschreiben. Oldenbnrg i. Gr. 31. Dezember 1906. Kosten seiner Reederei Dampfseefischerei-Vereins zu unterst�tzen. auszusetzen. .Unterweser- D e r Antrag des ist daher durchaus Die weitere Frage wie eine so zu zahlende lr�mie unter die Reederei und die Besatzung des bergenden Schiffes zur Verteilung kommen soll ferner gewisse Bedenken hin- sichtlich der Regelung im Einzelnen m�ssen sp�teren Ver-

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