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Ein Weltbund des Deutschtums

Bibliografische Daten

fullscreen: Ein Weltbund des Deutschtums

Monografie

Strukturtyp:
Monografie
Sammlung:
Deutsche Bevölkerungsgruppen im Ausland
Autor:
Schmied-Kowarzik, Walther
Titel:
Ein Weltbund des Deutschtums
Untertitel:
Die Gegenwartsaufgabe einer Weltpolitik deutscher Kultur
Beteiligte Personen:
Schmied-Kowarzik, Walther
Publikationsort:
Leipzig
Veröffentlichungsjahr:
1917
Verlag:
Weicher
Größe der Vorlage:
IV, 38 S.
Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Signatur:
AD m 58
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=135597531X

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
IV. Ein Blick auf die geschichtlich begründete besondere Lage des Deutschtums; notwendige Trennung der Begriffe "staatlich" und "völkisch"

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Ein Weltbund des Deutschtums
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhalt
  • I. Der Weltkrieg und die Weltaufgabe des deutschen Volkes
  • II. Verhältnis des deutschen Weltverbands zu Staat und Partei
  • III. Der völkische Wert
  • 1. Der Schutz des Außendeutschtums
  • 2. Die Werbung unter den Fremdvölkern
  • 3. Die Erhaltung und Entfaltung deutscher Eigenart
  • 4. Die Fürsorge für den Volksleib
  • 5. Das Volksbildungswesen
  • 6. Zusammenfassung. Die Weltfeier des Deutschtums. Gesamtdeutsche Organisation des Vereinslebens
  • IV. Ein Blick auf die geschichtlich begründete besondere Lage des Deutschtums; notwendige Trennung der Begriffe "staatlich" und "völkisch"
  • V. Die Gründung des gesamtdeutschen Weltverbands als Frucht des Weltkrieges
  • Werbung

Volltext

I 
Sür uns Deutsche ist die Trennung der Begriffe „staatlich" und „völkis<“ eine 
Cebensnotwendigkeit, die in unserer Geschichte begründet ist. 
Ganz anders bei den Engländern und Sranzosen, bei den westlichen Mächten überhaupt 
(bei den Holländern, Spaniern, Portugiesen, Italienern). Sür sie alle ist Dolkheits- und Staats- 
gedanke völlig in eins verschmolzen; das Völkische geht ganz im Staatlichen auf, und zwar so 
vollkommen, daß nur ein einziger Begriff für beide vorhanden ist, nämli<: „Nation“. Nation, 
ursprünglich lateinisch Stammesverband, heißt bei den Westvölkern ebensowohl die völkische 
Gemeinschaft als die Staatsbürgerschaft, indem eben in ihren Einheitsstaaten beides im Wesent- 
lihen zusammenfällt. „Uational“ heißt alles, was die Gesamtheit der Staatsgenossen betrifft, 
so auch in einigen von uns übernommenen Sremdwörtern, 3. B. in „Nationalökonomie“ ; „inter- 
national“ bedeutet soviel wie „allstaatlich“ oder „zwischenstaatli<“. Das »jus gentium« des 
Hugo Grotius, das wir falsch „Völkerre<ht“ übersezt haben, ist keineswegs eine Rechtsordnung 
in sprachlich-völkischen Angelegenheiten, sondern ist nichts anderes als „Staatenreht“, d. h. die 
Cehre von den gültigen zwischenstaatlichen Beziehungen. Au< die Nordamerikaner verwenden 
diese Begriffsbezeihnung: „national“ heißt bei ihnen alles, was den Gesamtstaat, den über- 
geordneten Bundesstaat betrifft; der deutschvölkische Derband deutshamerikanis<her Dereine 
heißt „Deutschamerikanisher Vationalbund“, wobei „national“ keineswegs die deutschvölkische 
Gesinnung bezeichnen soll, vielmehr sich auf den Wirksamkeitsbereich des Derbands bezieht, der 
die Gesamtheit der Dereinigten Staaten umfaßt. Diesem Sprachgebrauch und dieser Begriffsver- 
kittung haben si< auch die Shweizer angeschlossen, die unter „national“ immer nur schweizerische 
Staatsangelegenheiten verstehen. Aber auch andere Völker befolgen diese westeuropäische Begriffs- 
ezung; so bedeutet 3. B. in Ungarn das Wort „Nation“ einmal die gesamte ungarländische 
Staatsbürgerschaft, das andre Mal lediglic) das magyarische Herrenvolk, in wel letzterer Be- 
ziehung die nichtmagyarischen Völker Ungarns „Nationalitäten“ heißen. 
Au die deutsche Staatsrehtslehre hat den Begriff „Nation“ übernommen, im Sinne eines 
PYolkes, das bis zur Staatsbildung gelangt ist, wogegen „Uationalitäten“ jene Völkerschaften 
heißen, die Reinen eigenen Staat aufgerichtet haben. Nad dieser Begriffsbestimmung wären 
also wirklich die ungarländischen Deutschen eine „Nationalität“, trozdem sie aus .einem deutschen 
Staat auswanderten und demnach einer „Nation“ entstammen. Demnach wäre also die gesamt- 
deutsche Volksgemeinshaft in „Nationen“ und „Nationalitäten“ eingeteilt. Aber auh in der 
Staatswissenschaft hat sich shon das Bedürfnis geltend gemacht, zwischen staatlich und völkisch 
zu unterscheiden, und in diesem Sinne hat man aus dem Wort „Nation“ die beiden Worte 
„Staatsnation“ (= Staatsbürgershaft) und „Kulturnation“ (= Dolksgenossenschaft) gebildet, Worte 
freilich, die sic insbesondere in ihren Eigenschaftswörtern „staatsnational“ und „kKulturnational“ 
niht wohl für den Gebxau<h im lebendigen Leben eignen. Jedenfalls beweist die Schaffung 
dieser beiden Ausdrücke in eindringlicher Weise die in zwei Sarben schillernde Bedeutung des 
westeuropäischen Begriffes „Uation“. 
Wir Deutsche sind darauf angewiesen, die Begriffe „staatli“ und „völkis<“, „Staats- 
gemeins<haft“ (Staatsbürgerschaft) und „Dolksgemeins<haft“ (Volksgenossenshaft) aufs genaueste 
auseinanderzuhalten. Und wir müssen stets das Bewußtsein wach erhalten, daß unsere öffent- 
lihen Gemeinschaftspflichten sic nicht im staatlichen Leben erschöpfen, sondern daß 
wir darüber hinaus völkische Pflichten haben. 
„Die deutsc<he Gemeinschaft muß überstaatlich wirken“, so hat es Hermann Ullmann 
in seiner Slugschrift „Die Bestimmung der Deutschen in Mitteleuropa“ ausgespro<hen. Denn wir 
Deutsche sind shon im heimatlichen Mutterland staatlich zerspalten und an die 25 Millionen 
unserer Volksgenossen sind in fremden Ländern verstreut. Immer und immer wieder müssen wir 
>
	        

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