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Volkswille. Organ der Sozialdemokratischen Partei für die Bezirke Triberg, Villingen, Donaueschingen, Engen, Überlingen, Konstanz, Stockach, Meßkirch und Pfullendorf, Jg. 1924 (5)

Bibliografische Daten

fullscreen: Volkswille. Organ der Sozialdemokratischen Partei für die Bezirke Triberg, Villingen, Donaueschingen, Engen, Überlingen, Konstanz, Stockach, Meßkirch und Pfullendorf, Jg. 1924 (5)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Volkswille
Untertitel:
Tageszeitung der werktätigen Bevölkerung für die Bezirke Villingen, Donaueschingen, Engen, Überlingen, Konstanz, Stockach, Meßkirch und Pfullendorf
Publikationsort:
Singen

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=1049206-9
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Volkswille. Organ der Sozialdemokratischen Partei für die Bezirke Triberg, Villingen, Donaueschingen, Engen, Überlingen, Konstanz, Stockach, Meßkirch und Pfullendorf, Jg. 1924
Band, Heft, Nummer:
5
Publikationsort:
Singen
Veröffentlichungsjahr:
1924
Verlag:
Oberbadische Genossenschaftsdruckerei GmbH
Größe der Vorlage:
31,3 x 44,3 cm

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=1049206-9_1924

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Band 1: April bis Dezember

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Volkswille
  • Volkswille. Organ der Sozialdemokratischen Partei für die Bezirke Triberg, Villingen, Donaueschingen, Engen, Überlingen, Konstanz, Stockach, Meßkirch und Pfullendorf, Jg. 1924 (5)
  • Band 1: April bis Dezember

Volltext

Seile 2 
Die V W die 
teVBeroron: 860 
Fürsorgepflicht 
Von Stadtrat Richard Bbottger-Mannheim. 
Anm I. April ds Is. ist die Reichsverordnung über 
ie Fürsorgepflicht in Kraft getreten. Es handert üch um 
ine der zaͤhlreichen Notverordnungen, die au; Grund des 
Irrue erree erlassen wurden. Soweit die Frnan— 
sierung der im Rahmen dieser Verordnung zu erfültenden 
Aufgaben in Betracht kommt, steht sie mit der 3. Steuer⸗ 
notverordnung in engem Zusammenhang. Eine Notver- 
zrdnung — das sagt schon der Name — ist ein Notbehelf, 
mit dem versucht werden soll, aus schwierigen, unentwirr⸗ 
»aren Zuständen, sei es auch nur vorübergehend, heraus— 
juükommen, Darum khann die Fürsorgeverordnung auch 
einen Anspruch auf Vollkommenheit erheben: sie ist und 
wird sozialpolitisches Flickwerk bleiben, bs die gesetz⸗ 
ebenden Korterschaften dazu ühergegangen sind, an 
Srelle einer Roͤsverordnung ein wohldurchgegrbeitetes und 
en berechtigten Interessen Rechnung Fepoe Fürsorge⸗ 
esetz zu schaffen, Waren es dieses Mal finanzpolitische 
sesichtẽepuntte, die für eine Notverordnung den Ausschlag 
saben. jo mufß bei der Schaffung eines Gesetzes das grobe 
vzicke Massenelend der maßgebende Faktor sern. Ver⸗ 
zeisen wir nicht, daß von der Zusammensetzung günstiger 
Reichszage auch die Güte des zu erwartenden Reichsfuür— 
iorgegesetzes abhãngen wird. 
Die Reichsverordnung über die Fürsorgepfleicht war 
in den Irenepie und auch in der Parte:⸗ 
refse dattigen Angriffen ausgesetzt. Mit vollem Recht 
denn eine Reihe laͤngst begehrter dringender sosialpoliti 
cher Forderungen bleiben — abgesehen von allgemeinen, 
cwutischen Gesichtspunkten — unerfüllt. Aber nuht nur 
das, in wichtigen Zweigen der sozialen Fürfsorge ist 
n den Nachkriegsjahren eine offensichtliche Berschlech- 
terung eingetreten. Es braucht nur an die Fürsorge für 
die Fengarer und Sozialrentner gedacht zu werden, 
um zu erkennen, wie recht das Verlangen der sozraldemp⸗ 
rctuchen Reichstagsfraktion auf Berücksintigung ihrer 
Abanderungsanträge war. 
Dessenungeachtet muß aber auch zugegeben werden, 
daß die Reichsverordnung neben einer Reihe von Män—⸗ 
eln, vom rein fürsorgerischen Standpunkt aus betrachtet. 
uch wesentliche Vorkeile gegenüber dem krüheren, Zu— 
rande bringt. Dies trifft namentlich auf dem Gebiete der 
rgenisatorischen Zusammenfassung und der verwaittags⸗ 
ech nischen Vereinfachung des gesamten Fürsorgewesens zu. 
Die Fürsorgepflichtordnung ist eine Rahmen orschitt. 
Junerhan dieser werden Organisationen, Aufgaben und 
icestenverteilung besonders geregelt und zwar durch Aus— 
hrungsbestimmungen der einzelnen Länder. Die badische 
dundesverordnung bestimmt, daß Träger der Fürsorge 
ein follen das Land Baden als Landes fürsprgeverband. 
gezirfsfürsorgeverbände sind grundsätzlich die zu einem 
Verbande zusammengeschlossenen Gemeinden e. nes Amts⸗ 
bezirks mit Ausnahme der Gemeinden mit mehr als 
D00 Einwohnern, die eigene Bezirksfür o rgeverbãnde 
zilden werden, Ein Versuch, die Kreise als weiteren Trä⸗ 
zer einzusetzen, blieb ohne Erfolg. Jedenfalls hat das 
ztaalsminisserium bei der endguültigen Beschlußfassung 
siber die Landesverordnung auf die vorgetragenen Wünsche 
seine Rücksicht genommen; bei streng objektiver Würdi⸗ 
n der Sachlage mit Recht. Wer da weiß, daß die 
srestsrerwaltungen bei aller Anerkennung hrer Ver— 
dienste auf wirtschaftspolitischen und anderen Gehieten, 
nsbesondere bei der Vösung sozialpolitischer Aufgaden, 
nicht immer auf der Höhe waren, der wird die Nichtbe- 
rüctfichtigung der ohnehin auf dem Aussterbeetat stehen⸗ 
den Kréisorganisatibnen nur gutheißen können. Der 
Schwerpunkt muß, wie die Reichsverordnung es gaung ruch⸗ 
tig vorschreibt, auf die Schaffung von leistungsfaͤhigen 
Verbänden gelegt werden. Dieser Notwendigteit trägt 
die Landesverordnung durchaus Rechnung, sofern die Per— 
sonen, die in den verschiedenen Fürsorgeinstanzen Sitz 
und Stimme haben werden, es auch verstehen, die zu er⸗ 
enden Aufgaben mit fozialem Geist zu erfüllen. E 
rließt sich hier übrigens ein ganz hervorrageudes 
ðchiet realpolitischer Taͤtigkeit, dessen Wicht gkect hof⸗ 
entlich von unseren Parteigenossen, mehr aber noch von 
ben Frauen unierer Vartet, irühsneitia denug erltunnt 
wmird. 2 
Bei den Fürsorgeaufgaben ist zu unterscheiden zwi⸗ 
cchen der sogeñnannten gehobenen Fürsorge und der all⸗ 
meinen Armenpflege. rganisatorisch vetrachtet, bleibr 
ie Armenpflege nach wie vor bei den Gemeinden, als 
deren Pnithtaufgabe, während, die gehobene Fürsorge 
zum Auigabenkreis der Bezirtgürsorgeverbãnde gehört. 
Fiese Sonderstellung ist vom* rein armenn'legerischen 
M 
Die Verleumdung gleicht der entzündeten Kohne: 
wes sie nicht verbrennt, das schwärzt sie. Vol tatre 
Albert Reinkings HSöhenklug 
411 Von Emil swelden. 
In ikren Zügen las ich die Hoffnungslosigkeit. „Er 
rird Memcle gegen die Stimmung im dorfe angehen, 
o viel kenne ich ihn Besonders jetzt nicht, wo Laͤnger, 
ein Hauptgegnet, die Leute auf seine Seite gezogen hat.“ 
Das sind frerlich böse eree Dann würde ich 
ruch Sie, Fraͤutein Grete, verlieren, und · 
Sie unterbrach mich. „Niemals Mag kommen, was 
da wolle.“ Sie reichte mir die Hand und schritt stiuu durch 
das Dunkel des Gartens ins Dorf. — 
Also Kampmann auch gegen mich! Aus Diplomatie, 
um der Mann nach dem Herzen des „Volkes“ zu sein, 
billigt er Unrecht Mein Glaube an die Menichheit hat 
zinen neuen Schlaa bekommen 
—A 
Betteljule hat arge Schimpfe von mir gekriegt. Ihr 
Mut scheint gewaltig gewachsen zu sein, und das gute 
Futter spornt tle zu großen Taten an— Als sie, den 
desen in der Hand, galfend vor dem Pfarrhause stand, 
n der lhhlihen Abficht die Straße zu säubern, lam 
deinrich Neyer des Wegs, einer ihrer, ärgsten früheren 
Quãlgeister. Iu ihr ee Gelaͤchter ausb re⸗ 
hend hieit sie iym mit gellender Stimme solgende 
AÄnsprache: „Heda, du, Heinrich Meyer! Gelt du ärgerst 
dich. daß ich jetzt was zu fressen kriege von mernem 
ieden Pifcrrerchen! Du Halsabschneider, du! Weihßt du 
roch, wie du mich von detnem Hof heruntergejagt hast, 
n geigiger Lümmel? Hast du nicht die Müůller⸗Anna 
in ihrederchen betrogen, als ihr Mann reren 
var, wies Und wie ist es eigentlich mit Michels Wiese 
m Grund, der Alter Spitzbube, du bist genau derselbe 
5 wie dein Vater felig, der meiner Muttar ins 
sichr gespuckt hat.“ — begann sie laut zu wetnen 
EAber warte nur, der hebe Goͤtt wird dich schon strafen, 
r erhört das Gebet der armen Witwen und Waisen!“ 
BDer alio Begruͤßte ranntte schleunigit nu die nächste 
Freilag, den 4. April 1824 
ztandrunkte jedenfallsnicht zu billigen, iedoch war eine 
Beseitigung der mehr aäußerlichen Unterschhtede im Hin— 
lick auf die rein pfychologische Einstellung der verschnede— 
nen Fürsorgegruppen (Kriegsopfer, Klein⸗ und —*— 
entner) nicht moͤglich. Es wird Sache der zukünftigen 
zesetzgebung sein, hier reinen Tisch zu machen. damit einer 
Xrabwürdigung der Armenpflege als eine Fürsorge zwei⸗ 
er Klafse der Boden entzogen sein wird. Wer sich bet der 
Zohlfahrtspflege von dem großßen Gedanken der alles⸗ 
imfpannenden“ Menschenliebe leiten läßzt, der tann die 
Sonderstellung einer umfangreichen Für orgegrupee nicht 
Aligen. Denn auch diese leiden in glerhem Maße unter 
Nummer 81 
über die ihnen gelassenen Steuermsöglichkeiten verfü— 
sen können sie aüch die ihnen neuerdings zugewiesene 
bhte Fursorgelast nicht tragen. Es muß nahdrugluichst 
erlangt werden, daß das Land entweder ein Drittel vom 
hHesamtsürsergeaufwand — also auch vom Aufwand für die 
Armenpflege — trägt, oder aber eitnen Teil des Ver⸗ 
valtungsauswandes uͤbernimmt. 
Es wurde zu weit führen, die Reichsfürsorgeverord⸗ 
ung An allen Teilen zu besprechen. Wesentlich ist, daß 
iber Vorcussetzung, Ari und Maß der Füriorge die Lan⸗ 
desbehörde bestimmen wird. Die zuständige Reichsbehörde 
rird allerdings noch für das Reichogebeet 
erlassen, die für die Lan esverordnung die Grundlage 
iden werden. Bis dahin bleibt es bei den bisher gen ge⸗ 
eßlichen Befimmungen. Soweit die allgemeine Armen⸗ 
Nege in Betracht fommt, tritt an Stelle des růheren 
Anderstützungswohnsitzes der gewöhnliche Aufenthaltsort 
es eee Damit ist ein durch die Zettver⸗ 
zältnisse überholter Rechtsgustand beseitigt, der nicht nur 
m Slandpuntt des Hilfsbedürftigen selbst, sondern vor 
ilem auch aus verwaltungstechnischen Gruͤnden nicht boch 
enng angeschlagen werden kann. 
Was die uͤnterhaltspflicht anbelangt, so ist diefer 
ßegriff für die Unterhaltspflichtigen egenüboer den bis⸗ 
erigen Rechtsbestimmungen deni enger gezogen. 
ẽine Unterhalts gflicht der Stiefeltern den Stief⸗ 
udern voder umgekehrt ist in der eichsfürsorgeverord⸗ 
ung nuͤcht enthalten. 
Die Arbeitspflicht, von parteiprogrammatischen Er⸗ 
dägungen heraus betrachtet, kann unsere Billigung 
reilich nicht sinden. Sofern aber die Auslegung der ern⸗ 
chlägigen Bestimmungen eine vernünftige umd von für⸗ 
orgerischem Geiste getragene sein wird, wird man süch 
emnit absinden können. Kein vernünftiger Mensch wird 
8 Linen Kriegskrüppel, einen Klein⸗ oder Soztal⸗ 
entner zur Pflichtarbeit ziwingen wollen, wogl aber er⸗ 
Hheint es in besonders d erten Fällen aus Gründen 
s Allgenmeinwohls ang racht, an Stelle der matertellen 
interstuͤzung die Pflicht zur Arbeit treten zu sassen. 
das ift namentlich bei den bekannten asozialen Elemen⸗ 
en, die eine unerträgliche Jast nicht nur für ihre Fa— 
nilie, sondern auch für andere Volksgenorsen daritellen. 
ringendes Erfordernis. 
Die Reichsfürsorgeverordnung stellt, wie bereits ve⸗ 
nerkt, zur einen Rahmen dar, inuerhalb dessen der große 
Fragenkomnlerx der gesamten Fürsorge⸗ und Wohlfahrts⸗ 
flege zu Wosen sein wird. An den Volksvertretungen der 
inder und Gemeinden liegt es, trotz der vestehenden 
Nängel gattels ihrer schöpferischen Kraft einen e 
dort zu formen für alle unsere Brüder und Schwestern, 
die ohne ihre persönliche Schuld auf die Hilfe ihrer Met⸗ 
menschen angewiesen n. An den Parteigenossen liegt 
cis, durch Einigkeit un Geschlofssenheit des Willons hierzu 
die potrendigen Voraussetzungen zu schaffea. Das kann 
em besten am 4. Mai, mit dem Stimmettel in der Hand 
geichehen. 
2 
Jungdeutscher Orden für Arbeils⸗ 
3 8 
dien pflicht 
SEine Mache der Reaklionäre 
Auf einer Reichsführertagung des Jungdeutswen Or⸗ 
ens ist, wie die Presse der Rechten mitteilt, beschlossen 
rorden. ein Iostwee üͤber die Einfuührung der alige⸗ 
eineu' Arbeitsdienstoflicht einzulenten. Der Jungdeutsche 
Irden hat in einem Schreiben an den Reichsminister des 
zunern die Einführung einer solchen Drenstoricht für 
zas 10. und W. VLebensjahr verlangt. Die für die Ein—⸗ 
seitung des Volksbegehrens aufzubringenden 5000 Na⸗ 
nenzunterschriften ind, wie es in dem Schreiben heißt, 
us Storamteitsrückfichten nicht eingebracht worden, da 
e der Forderuna ο Mitalieder nes Ordens 
tünden— 
deFenn es den bürgerlichen, unter ihnen besonders 
den regttivnären Parteien gelingen würde. bei den 
steichstagswahlen einen großen Erfolg zu erringen, wird 
r neue Reichstag die Einführung der Arbertsdrenst⸗ 
flicht nach Kräften fördern, — 
ache auf Kosten der Arbeiterklasse gehen wurde. ñRue die 
prößlinge des Bürgertums werden schon die glich⸗ 
Ane is gewohnten Drückebergerei geschaffen. 
I oh ve Landeg⸗Perrsiet) 
Wo saß der Landesverräler Graf Oppersdorf, 
er ganz Oberschlesien den Polen in die Hände arbei— 
en wollle? — Aus dem Zentrum hinausgeworfen,. 
tablierte er sich als Hospitant 
bei den Deulfehns tionalen! 
Wo saß der Pfarrer Gaigalak, dem dilauen 
ruf Kossen Oeutschlands nicht groß genug gemacht wer⸗ 
den konnie? Er saß im Preußischen Landtag 
bei den Deulschnalionalen! 
Wer war der Landtkagsabgeordnete Barth, der die 
wanedoußs der Tschechoslowakei angliedern wollle? 
r sa 
bei den Beulschnalonalen 
zr wen schlietzlich hal HeinzeOrbis, der pfälzische 
ʒeparatisten fuͤhrer, diese reinsse vaterlaͤndische Blüte, 
andidierl? F 
Für die Deulichnallonalen! 
Die Lille kann beliebig verlüngert werden! 
Keichskagswählerinnen und Wähler! Vergetzt den Deutschnalionaler 
diese Verbrechen an der Reichseinheit nicht! 
»er allgemeinen Volksnot, wie jene, die in der Verord⸗ 
rung von der gehobenen Fürsorge erfaßt peroen sollen. 
Die Durchführung der gehobenen Fürsorge-Aufga⸗ 
den war früher Saäche der Länder und der Gemrinden, 
u —mit dem Unterfchnede, daß das Reich ber bestimm— 
en Fürsorgezweigen auch an den Kosten beteiligt war. 
sRit dem Inkrafttreten der Reichsfürsorgeverordnung fäilt 
ie Kostenbeteiligung des Reiches weg; die Gesamllasten 
ind nunmehr vom Vand und den Gemeinden zu tragen. 
Für diejenigen Gemeinden, zu deren Aufgaben die so⸗ 
sigale Fürsorge sir die Kriegsbeschädigten und Kriegshan⸗ 
ervliebenen seither nicht gehörte, (Mannhetm, vigr prn 
u. a m. tritt infolgedessen eine ganz besondere Mehrbe⸗ 
astung ein. In der Landesverordnung die Lastenper⸗ 
eilung g aedacht, daß ein Drittel des Aufwandes für 
die gehodene Fürsorge vom vLand und zwei Drittel don 
den Bezirksfürsorgeverbänden zu tragen sind. Als Dek—⸗ 
ung sind nach der dritten Steuernosverordnung Erträg⸗ 
usse der Mietzinssteuer vorgesehen. Abgesehen dabon, 
daß die Lastenverteilung im Hinblick auf die anerkannte 
Finanznot der Gemeinden für diese nicht tragbar ist, 
Feint die Mietzinssteuer zur Fingnzierung der Wohl⸗ 
ahrtspflege nur weoretische Bedeutung zu haben. Denn 
ach Sage der Dinge ist in absehbarer Zeit mit einem 
sTuererträgnis überhaupt wohl nicht zu rechnen. Fest 
eht jedenfalls, daß die Mietzinssteuer bis heute noch 
aicht in Kraft getreten ist und angesichts der oevorstehen⸗ 
den Reichstagswahlen auch dre wohl nicht in Krafit 
reten wird. Damit ist für die Gemeinden ein unertrag⸗ 
icher Zuftand geschaffen. Denn die Gemeinden suind nicht 
a der Lage, auch noch jene Beträge aufzubringon, —* 
Isher das Reich zu tragen hatte. Sofern bis zum Inkraft⸗ 
reten der Mietzinssteuer die Landeskassernicht die nö— 
igen Vorschüsse leistet, muß es zwangsläufig zur Kata⸗ 
— d a een am — 
Alolage ihrer Rechtsansprüche etwa mit leeren Händen 3* 5 3 
—— — — —— — Eine soziale er aus 
rinsicht vei den maßgebenden Landesstellen ist aber wohl 
amit zu rechnen, daß ausreichende Fürsorgemittel recht⸗ evangelischen re sen 
eitig zur Verfügung stehen werden. Die Vertreter der evangelischen Kreise, welche eine 
Soͤ wie die Dinge liegen, kann es bei der in der stärtere soziale Betätigung ihrer Kirche fordern, ve 
ruandesverordnung vorgesehenen Sasftenverteilung unter en am 27. März in Karlsruhe eine genrenme und⸗ 
Anen Anftänden bleiben. Solange die Gemeinden nue! eburnig. In einer hrtenttichen endnersemmlung wurde 
er vichts. Warum bin ich darüber froh? Achh, das wun⸗ 
erschöñne Wetter hat meine Stimmung gehoben. der Son⸗ 
enschein die unden Lüfte. Der Schnée shmilzt Wenn 
uch die Wege grundlos find. man schönft b neus 
doftnuna Frühlinaschneon 
xẽcke, worauf Betteljnle ein Triumphgeheul ausstieß und 
At sauler Stimme den Choral zu krächzen begann: „Bis 
ierher hat mich Gott gebracht, mit seiner großen Gitte!“ 
Aus dem Schlafzimmer habe ich diese Szene mitan⸗ 
esehen. So komisch sie auch wirkte — nein, das darf 
ůcht sein, sontt haben die Bauern eine Art moralischen 
dehtes für ihre Entrüstung. Ich drohte Betteljule, sie 
oͤrtzuschicken, wenn es wieder vborkäme. Wie «in ge⸗— 
Hlaͤgener Hund stand sie in Angst bebend vor mir, 
inie betterlich und verinrach kach und heilia, es vie 
ieder zu tun. — 
Kampinann mit dem ich am Nachmittag zusam⸗ 
nengewesen bin, hat sonderbarerweise kein Wort über 
getleljule verloren. Nur die sehr gemessene Höfuchteit, 
nit der er mich behandelt, läht mich seine Unzufriedenhe:! 
ennen Er wird anders werden Man mußs an 
abenhofen meinen guten Willen erkennen. Ich hoite: 
ald! Ich — hnffe! 
y3 3rucre 
4. Maͤrz 
Ird von Tag zu Tag unfreundlkhHer zu mir. 
ßanz ben zeigen mir die Großbauern ihre Abneigung. 
hehe ich durch die Straßen, so sehen sie mi nicht vder 
renden mir den Rücken zu oder greifen flüchtig nach 
»em Muützenschirm. Die andern aber, Kleinbauern und 
kagelshener ziehen sich sheu zurück. Ih kann es verstehen 
— Schirmer hat es mir verraten. Er versicherte mir seine 
hychachtuno: er stände ganz auf meiner Seite und viele 
nit ihm. Was wolle man aber machen, wenn die Groß— 
auern gegen mich seien? Wer sich rühre, dem würde das 
epochtete Land rücksichtslos weggenoinmen, wie es Lan⸗ 
er letzthin dem Berger-Franz getan, der m der Dorf⸗ 
chenke laut mein Lob gesungen batte Da müsie man 
den Schnabel halten. 
Tatsächlich wühlen getzt Langer und setine Gesin— 
nungsgenossen, wie mir Walter heute voll Zorn erzählt 
zat, gänz offen gegen mich. Sie machen kein Hehl mehr 
rus ihrem Ziele: „Dieser Pfarrer taugt nicht für Haben⸗ 
fen, er muß sort“. Unaufhörlich schnitzen te Giftpleile, 
und schießen sie auf mich ab. „Seht Ihr, hättet Ihr uns 
jetolgt. und den andern gewählt, der wäre unser Mann 
jewesen. Ein ungläubiger Pfarrer ist ein Wind, der die 
derzen austrocknet.“ Walter hält zu mir „An thren Früch 
ten sollt ihr sie erkennen“, lautet sein Grundsatz. 
Vor jechs Wochen hätte ih noch gefagt: „Diese 
deute mursen so handeln, ihre Ueberzeugung und ihr 
zerissen verkangen es. Jetzt habe ich nur ein derähhtliches 
dächeln für das ganze, widerliche Treiben. Denn vor 
meinem geistigen Nuge steht der Lehrer, der des Nachts 
aus dem Feruister steigt, um sein Schäferstündchen zu 
eiern. Die „rechtgläubsgen“ Herren wissen es ganz ge— 
rau, biestiaemt besser als ich. Doch: nichts wird getan 
ies Aergecnis zu beseitigen. So ist mir klar: ich hin das 
Rier bäuerlichen Eigensinns und gekränkter Ettelkeit 
einer Cltaue, der vorläufig unterlegenen. aber kräftia nas 
Maecht qierenden Vartei Langer 
Wie mag es Magdalena gehen? 
Hei anlen Entiaͤuschungen uͤnd Bitterkeiten, die ich 
agtäglich erlebe, muß üch stets ihrer gedenken. Wie eint 
e Zdee hat sich das Gefühl bei mir eingenistet, daß 
m ch verstehen würde. Ihh vergleiche sie mit Irmgard 
diese würde mir bei allem Verständnis sagen: „Laß diee 
Nenschen laufen! Sie sind es nicht wert, daß du ihret⸗ 
regen nur eine schlaflose Nacht verlebst. Aer Magda⸗ 
end wuürde sagen: D'u mußt so handeln“. Darinm 
aͤndle und — dulde, auch das Dulden ist Hesdentum.“ 
Woher ich das alles weiß? Ich fühle es. 
Aber Magdalena ist serne von mir 
Grete hat mir stets einsilbige Antworten gegeben, 
venn ih sie nach der Schwester fragte. Peter Schaper 
ommiert im Dorfe: „Magdalena will recht vrel lernen, 
amit sie den großen Hof leiten kann. wenn wir heira⸗ 
e ober man glaubt hm nicht mehr. Es scheint eint⸗ 
es durchgesickert zu sein. Wenigstens erklaärte mir War⸗ 
er gestern: Magdalena würde dieser Peter Schaper 
Acht heiraten, das sei für ihn ausgemachhte Sache. 
zoich fetnes Mädchen — I Ap Er glaube be— 
timrt, daß sie „ausgerücktt“ sei. Es e überall so — 
, n —! eα[ frante ich. Davon weiß Wal-
	        

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